Übergangsfrist läuft am 31. März 2017 ab.

Übergangsfrist läuft am 31. März 2017 ab.

Ärzte sind ab dem 01. April 2017 verpflichtet, die neue Software für die Verordnung von Heilmitteln zu verwenden.

Es läuft längst noch nicht alles rund beim Thema “Neue Verordnungssoftware in den Arztpraxen”. Angesichts einer Vorlaufzeit von fast einem Jahr ist es eigentlich kaum nachvollziehbar, wieso es bei der Umsetzung zu so vielen Fehlern kommen konnte. Zum Schutz der Softwarehersteller muss jedoch gesagt werden, dass nicht jeder Fehler allein auf eine fehlerhafte Software zurückzuführen ist. Häufig sind es auch einfach nur Fehler bei der Anwendung der neuen Software. Wer für den Fehler verantwortlich ist, spielt aber letztlich keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Fehler schnellstmöglich abgestellt werden. Und genau hier setzt PHYSIO-DEUTSCHLAND an: Seit Anfang des Jahres geht PHYSIO-DEUTSCHLAND den Hinweisen seiner Mitglieder über fehlerhaft ausgestellte Verordnung nach, in dem wir Kontakt mit dem Hersteller der Software aufnehmen, das Problem beschreiben und den Hersteller auffordern, schnellstmöglich Kontakt mit der betroffenen Arztpraxis aufzunehmen.

In unzähligen Fällen konnte damit schnell – häufig sogar innerhalb eines Tages – Abhilfe geleistet werden. Bei Fehlern in der Software wurde diese umgehend neu programmiert und der Fehler im Rahmen des nächsten Updates behoben. Mit der verpflichtenden Einführung der Software zum 01. April 2017 muss leider damit gerechnet, dass Fehler bei der Ausstellung von Verordnungen jetzt bei all den Arztpraxen auftreten werden, die erst jetzt die neue Software einsetzen. Auch hier ist schnelle Hilfe dringend geboten.

PHYSIO-DEUTSCHLAND unterstützt auch weiterhin gerne seine Mitglieder, wenn derartige Fehler auftreten. Bitte informieren Sie uns umgehend über das aufgetretene Problem und nennen Sie uns den Namen des Programmes sowie den Namen und die Kontaktdaten der betreffenden Arztpraxis. PHYSIO-DEUTSCHLAND nimmt sich des Themas an und sorgt dafür, dass der Fehler schnellstmöglich behoben wird.

quelle: https://www.physio-deutschland.de