Übergangsfrist läuft am 31. März 2017 ab. Ärzte sind ab dem 01. April 2017 verpflichtet, die neue Software für die Verordnung von Heilmitteln zu verwenden. Es läuft längst noch nicht alles rund beim Thema “Neue Verordnungssoftware in den Arztpraxen”. Angesichts einer Vorlaufzeit von fast einem Jahr ist es eigentlich kaum nachvollziehbar, wieso es bei der […]